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15.06.2020
Betriebsprüfer werden Covid-Anträge prüfen
Bei der Einreichung von diversen Härtefonds, Fixkostenzuschüssen udgl. ist Vorsicht geboten.Die zukünftigen Prüfer werden als Gutachter und nicht als Steuerprüfer tätig werden. Strafen werden nicht nach dem FinStrG, sondern nach dem Strafrecht abgehandelt( § 153b StGB, Förderbetrug).

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