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12.01.2018
Verschärfungen durch EU-Geldwäscherichtlinie
Die vierte Geldwäsche-Richtlinie der EU wird in Österreich nach und nach umgesetzt.
Es ist dringend anzuraten, sich darüber zu informieren, denn bei Bargeldzahlungen von mehr als 10.000,-- gilt bereits eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Man muss sich über die Identität der Geschäftspartner und die Plausibilität der Mittelherkunft erkundigen. Die Geldstrafen für nachweisliche Unterlassung der Prüfung oder auch Nichtmeldung im Verdachtsfall sind enorm.

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