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05.11.2018
Einige Hinweise zum MOSS System ( Umsatzsteuerrecht im EU-Raum)
für elektronisch erbrachte Dienstleistungen, die an ausländische Nichtunternehmer erbracht werden (dazu gehören auch Planungen, Schreibarbeiten, Apps, Downloads, Filme, Musik, Bücher, Software, Spiele, udgl.), gibt es die Möglichkeit, sich über Finanzonline zum System MOSS anzumelden. Dies ist auch für Kleinunternehmer wichtig, die an sich USt-befreit wären, da die Bagatellregelung ( unter einem Jahresumsatz von 30.000,--) im Ausland nicht gilt.

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